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Wie können Ärzte auf kritische Patienten-Bewertungen im Internet reagieren? Welche Möglichkeiten haben sie, um sich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik im Netz zu wehren? Wie können sie sich ihre Bewertungen zunutze machen, um das eigene Praxismarketing zu optimieren und neue Patienten zu gewinnen? Antworten auf diese Fragen liefert der neue Leitfaden „Bewertungsmanagement optimieren, neue Patienten gewinnen“ von jameda (www.jameda.de), Deutschlands größter Arztempfehlung, und richtet sich dabei insbesondere an niedergelassene Ärzte und andere Heilberufler. Der Leitfaden, der unter Mitarbeit von Juristen und weiteren Experten entstanden ist, beleuchtet zunächst die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, bevor am Beispiel jamedas Möglichkeiten im Umgang mit kritischen Bewertungen aufgezeigt werden. Ein erfahrener Business-Coach erläutert zudem, wie Ärzte auf kritische Bewertungen reagieren können, und gibt praktische Tipps für den zielgerichteten Online-Dialog mit Patienten.
Freiheit durch Governance. Die Zukunft des Stiftungsrechts aus rechtsvergleichender Perspektive Prof. Dr. Dominique Jakob, Zürich
Von der Stifterfreiheit zur Stiftungsautonomie: Weiterentwicklung oder Sackgasse? Prof. Dr. Birgit Weitemeyer, Hamburg
In langer geistesgeschichtlicher Tradition und verfassungsrechtlicher Festschreibung zählen wir Autonomie zu den existentiellen Grundbegriffen von Recht und Rechtsordnung. Doch was genau ist gemeint, wenn im Zusammenhang mit Recht von Autonomie die Rede ist? Geht es dabei mehr um eine Betonung des freien Willens, um „Selbst“ und „Ego“, oder stehen Erwartungen an die Umwelt im Vordergrund, oder geht es immer untrennbar um beides? Ist Autonomie ein natürliches Phänomen oder wird sie erst durch das Recht geschaffen? Soll das Recht aus einer Sphäre des Privaten „herausgehalten“ werden, um eine autonome Gestaltung zu gewährleisten, oder ist es vielleicht sogar umgekehrt gefordert, eine Infrastruktur bereitzustellen?
Die richtige Verteilung von Spenderorganen ist eine der schwierigsten ethischen Fragestellungen in der Medizin. Auf der einen Seite sollten die Erfolgsaussichten der Implantation möglichst hoch sein, um keines der raren Organe zu verschwenden, auf der anderen Seite stehen die Dringlichkeit des Eingriffs sowie die Zeit, die der Betroffene bereits auf ein Organ wartet. Es bedarf besonderen Fingerspitzengefühls und eines die Interessen ausbalancierenden Systems, um eine in der Praxis gerechte Lösung zu finden. Es gilt dabei im besonderen, Schäden von den Patienten abzuwenden.
Für Spenderlungen hat die Bundesärztekammer hierzu ihre Richtlinien novelliert und die Allokation als Entscheidungskriterium fixiert. Der in den USA entwickelte LungenallokationsScore (LAS) hielt damit Einzug in die bundesdeutschen Vergabekriterien. Der LAS ermittelt die wahrscheinlichen Erfolgsausichten und die Dringlichkeit der Transplantation auf Basis von mehr als 20 medizinischen Parametern. Dazu gehören Alter, Größe, Körpergewicht u.v.m.. Aus dem Score wird die Überlebenswahrscheinlichkeit für ein Jahr mit und ohne Transplantat errechnet. Sinn und Zweck ist es, jene Patienten zu ermitteln, die am meisten von dem konkreten Organ profitieren. Wichtig ist dabei auch die jeweilige Ermittlung des Gesundheitsstatus´ des Patienten. Dieser wird bei einer LAS-Punktzahl von 50 und mehr alle zwei Wochen erhoben und neu eingegeben, bei einer Punktzahl darunter alle 3 Monate.
„Was ist, wenn ich das Jugendamt einschalte - verletze ich dann meine Schweigepflicht?“ Manche Ärztin und mancher Arzt werden über diese Frage bereits nachgedacht haben. Das betrifft auch Hebammen und Entbindungspfleger, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kind von seinen Eltern nicht richtig versorgt wird. Viele fragen sich: „Wie entscheide ich zum Wohle des Kindes? Verliere ich den Kontakt zur Familie und damit zu dem Kind, wenn ich den Verdacht anspreche und einen Hinweis weitergebe?“
Damit Frühe Hilfen dorthin kommen, wo Bedarf besteht, sollen Fachkräfte aus Gesundheitsdiensten und Jugendhilfe kooperieren. Doch je intensiver der Austausch ist, desto häufiger treten Fragen des Datenschutzes auf. Aus diesem Grund veröffentlichen das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und das Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) am DJI die Broschüre „Datenschutz bei Frühen Hilfen - Praxiswissen kompakt“. Sie wendet sich an Fachkräfte in Geburtskliniken, Arztpraxen, Schwangerschaftsberatungsstellen und kommunalen Ämtern sowie an Hebammen und die Fachkräfte bei freien Trägern der Jugendhilfe.
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, erklärt: „Eltern mit Problemen vertrauen sich häufig Ärztinnen und Ärzten sowie Hebammen an. Durch deren Schweigepflicht fühlen sie sich dort sicher. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung muss allerdings zum Wohle des Kindes gehandelt werden. Das neue Nachschlagewerk sagt, was gemacht werden kann, ohne den Datenschutz zu verletzen.“
Der Richterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung 21 neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewählt. Für den Bundesgerichtshof sind elf, für das Bundesverwaltungsgericht fünf, für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht jeweils ein sowie für den Bundesfinanzhof drei Richterinnen und Richter gewählt worden. Ich gratuliere allen Gewählten sehr herzlich.
Ab dem 1. Januar 2010 gilt ein neues Erbrecht. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im Juli 2009 mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der Linken verabschiedet. Das Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Die Neuregelung reagiert auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Wertvorstellungen. Modernisiert wird vor allem das Pflichtteilsrecht, also die gesetzliche Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Erbe.
Der Deutsche Bundestag hat heute zwei Gesetze zu Verbesserungen im Vereinsrecht beschlossen, insbesondere eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände und Vorschriften, mit denen elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister erleichtert werden. Überdies kann beim Bundesministerium der Justiz ab heute kostenlos eine Informationsbroschüre zum Vereinsrecht bestellt werden. Darin werden einfach und verständlich alle Fragen rund um die Gründung, die Geschäftsführung und die Auflösung eines Vereins beantwortet.
"Heute ist ein guter Tag für alle, die sich ehrenamtlich im Verein engagieren. Mit den beiden heute beschlossenen Gesetzen verbessern wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt. Die Neuregelungen bringen eine angemessene Begrenzung der zivilrechtlichen Haftung für ehrenamtliche Vereins- und Stiftungsvorstände - sie werden künftig nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einstehen müssen. Zudem schaffen wir die Möglichkeit, Anmeldungen zum Vereinsregister auf elektronischem Weg zu erledigen. Für alle, die sich kundig machen wollen, wie man einen Verein gründet und worauf man dabei achten muss, haben wir eine aktuelle Informationsbroschüre zum Vereinsrecht, die ab heute kostenlos beim Bundesjustizministerium bestellt werden kann. In den über 550.000 eingetragenen Vereinen in Deutschland wird unschätzbar wichtige Arbeit für Sport, Kultur und Soziales geleistet. Uns geht es darum, das Engagement dieser Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwesen einsetzen zu unterstützen und zu fördern. Denn das bürgerschaftliche Engagement ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft", sagte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.
Die Bayer Schering Pharma AG und Bayer HealthCare Pharmaceuticals Inc. haben zusammen mit der Schering Corporation beim U.S. Federal Court für den District of Delaware eine Patentverletzungsklage gegen Teva Pharmaceuticals USA, Inc. und Teva Pharmaceutical Industries, Ltd. eingereicht. Die Klage bezieht sich auf einen Antrag von Teva bei der US-amerikanischen Zulassungsbehörde FDA auf Zulassung einer generischen Version von Levitra®, dem Arzneimittel der Bayer Schering Pharma AG zur Behandlung erektiler Dysfunktion, vor Ablauf des Patenschutzes. Das betreffende U.S.-Patent Nr. 6362178 hat eine Laufzeit bis 2018. In den USA wird Levitra® von Schering-Plough und GlaxoSmithKline vermarktet.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute ihre Amtskolleginnen des Fürstentums Liechtenstein, Dr. Aurelia Frick, der Republik Österreich, Claudia Bandion-Ortner, und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Eveline Widmer-Schlumpf, zu einem Arbeitsbesuch in Darmstadt empfangen. Ziel des Treffens ist ein Austausch über aktuelle rechtspolitische Themen des Wirtschafts- und des Familienrechts. Mit der Veranstaltung knüpfen die Justizministerinnen an ihre Gespräche in Liechtenstein vom September letzten Jahres an. Das Treffen findet seither regelmäßig statt.
Webadresse mit Ortsnamen für Ärzte verboten Häufiger Prozessgrund: Urheberrechtsverletzungen bei Kartenausschnitten Vermeintlich harmlose Homepage-Adressen wie "der-zahnarzt-kampen.de" oder "allgemeinmedizin-bielefeld.de" sind aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Soweit darin eine Alleinstellungsbehauptung gesehen werden kann, gelten sie als irreführend und damit unlauter. Darauf hat die Rechtsanwältin Dr. Wiebke Baars, Kanzlei Tayor Wessing, Hamburg, auf dem 9. Deutschen Medizinrechtstag hingewiesen. Gleiche Risiken bestehen bei der Nutzung der Begriffe "Institut" und "Zentrum", wenn es sich nur um eine Praxis ohne ein fachübergreifendes medizinisches Angebot handelt. Ausnahme: Die im Internet vorgestellte Praxis ist in eine Forschungseinrichtung integriert.